Mietbedingungen für Leihgeräte (Diese Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags)
1. Einsatz
Für die gemieteten Gegenstände ist - auch aus Sicherheitsgründen - nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten. Die schuldhafte Nichtbeachtung verpflichtet den Mieter zum Schadensersatz und zur Freistellung des Vermieters von Ansprüchen Dritter.
2. Ausgabe
Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in funktionsfähigem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss sich bei Übernahme des Mietgerätes von dem funktionsfähigen und betriebssicheren Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich. Etwaige Fehlfunktionen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Dem Mieter ist es nicht erlaubt, etwaige Reparaturen oder technische Veränderungen an dem Mietgerät ohne Rücksprache mit dem Vermieter selbsttätig vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Der Mieter bestätigt mit Unterschrift auf dem Mietvertrag, dass er über den bestimmungsgemäßen Gebrauch, die Schutzvorrichtungen der Maschine und Schutzvorschriften zum Gebrauch vom Vermieter eingewiesen wurde.
3. Dauer der Ausleihe und Preis
Der Tagespreis wird im Mietvertrag gesondert ausgewiesen. Der Tagespreis für die Ausleihe einer Maschine gilt für einen Kalendertag, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer. Die maximale Maschinenlaufzeit pro Kalendertag beträgt 8 Stunden und wird anhand eines verbauten Betriebsstundenzähler an der Maschine erfasst. Die Maschine ist spätestens bis 19 Uhr am selben Kalendertag zurückzugeben. Eine Mindernutzung der Maschine wird nicht angerechnet oder erstattet. Eine Überschreitung der maximalen Maschinenlaufzeit von 8 Stunden pro Kalendertag wird mit je angefangener Stunde mit 1/8 des Tagespreises berechnet. Eine verspätete Rückgabe der Maschine nach dem vereinbarten Kalendertag wird mit dem vollen Tagespreis zuzüglich eines Aufschlags von 30 % pro Folgetag in Rechnung gestellt.
4. Kaution
Die Kaution für Mietgeräte wird im Mietvertrag gesondert ausgewiesen.
5. Rechnung
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Als Werktag gilt jeder Tag, der kein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.
6. Beschädigung
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder andere, ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß. Der Vermieter bemüht sich, die Geräte immer in gutem Zustand zu halten. Bei eventuellen Ausfällen stellt er Ersatz nach den vorhandenen Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann dafür aber nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung für entgangene Gewinne des Mieters ist ausgeschlossen.
7. Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder in sonstiger Weise an Sachen und Personen durch den Mietgegenstand entstehen, es sei denn, dass dem Vermieter bei der Entstehung des Schadens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er die Bedienungsanleitung für das übergebene Gerät erhalten und vor der Inbetriebnahme komplett gelesen hat.
8. Diebstahl
Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Gegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.
9. Transport
Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden.
10. Kündigung
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.